Der vom jeweiligen Vorsitzenden geleitete Regionalvorstand ist das höchste Entscheidungs- und Führungsgremium des Regionalverbands. Es besteht aus den Leitern der Abteilungen Gemeindeentwicklung, Bildung, Irschad, Öffentlichkeitsarbeit, Verbandskommunikation, Finanzen, Frauen, Jugend, Frauenjugend, Soziale Dienste, den Beratern des Vorsitzenden sowie dem Schriftführer, Kultur- und Medienreferent, Leiter der Aufsichtskommission, Hadsch- und Umra-Reise, Personal- und technische Verwaltungsabteilung und Bestattungsdient.
Die drei Verbände verfügen über einen gemeinsamen Sprecher, um den vorhandenen Dialog und Austausch mit der Zivilgesellschaft, Politik und den Verantwortungsträgern in Österreich zu intensivieren.
Österreichweit unterhalten die Islamischen Föderationen 50 Moschee und mehrere Hilfs- und Zweigvereine. Daneben gehören Frauen-, Jugend-, Schüler-, Studenten-, Bildungs-, Kultur- und Sportvereine zum Netzwerk der Organisation.
Die Tätigkeiten der Islamischen Föderationen werden je nach Bedarf von Hilfs- und Zweigvereinen, Regionalverbänden oder der Zentrale in Form eines arbeitsteiligen Zusammenwirkens durchgeführt. Die Moscheeeinrichtungen stellen die kleinste funktionale Einheit dar. Hier werden unter anderem die täglichen Gebete verrichtet und religiöse Unterrichte erteilt. Aufgrund der räumlichen Nähe zu den Mitgliedern können hier zudem bedarfsgerechte Angebote für Zielgruppen der Frauen-, Jugend- und Frauenjugendorganisation in den Bereichen Bildungs- und Sozialarbeit unterbreitet werden.
Die Moscheen und weitere Hilfs- und Zweigvereine arbeiten mit den jeweiligen Abteilungen in den Regionalverbänden (IFW, ALIF und AİF) zusammen. Die Regionalverbände begleiten die lokalen und regionalen Tätigkeiten, stellen einen Arbeitsplan auf und handeln gemäß Geschäftsordnung für die Umsetzung grundlegender Ziele.
Die Islamischen Föderationen planen gemeinsam mit der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) die Ausbildung und Bereitstellung von Imamen und den Bestattungsdienst. Aktivitäten wie Pilgerreisen, das Zakat- und Spendenwesen, das Opfern (Kurban) und die Erstellung des Gebetskalenders, die von den Moscheen, Hilfs- und Zweigvereinen oder Regionalverbänden nicht selbstständig durchgeführt werden können, übernimmt die IGMG.